Roman C. Jüngling ist befugt, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Daneben verfügt er über weitreichende Expertise im Wirtschaftsrecht im deutsch-polnischen Kontext. Zu seinen Schwerpunkten gehören:

* Steuerrecht

* Kindergeldrecht nach dem EStG

* Gesellschaftsrecht

* Handelsrecht

* Arbeitsrecht

* Familienrecht

* Sozialrecht

* Beitreibung von Forderungen

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